Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – oder kurz GbR – zählt zu den Personengesellschaften. Eine GbR Gründung erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Ein Mindeststartkapital ist nicht erforderlich. Allerdings haftet ihr bei der GbR Gründung auch mit dem Privatvermögen. Jedoch kommt es auch vor, dass eine GbR aufgelöst wird, weil sich die Gründer nicht mehr verstehen, das Business nicht mehr rentabel ist oder weil man einfach keine Lust mehr hat. Wie man eine GbR auflösen kann, zeigen wir dir in diesem Artikel.

GbR auflösen in drei Schritten

In der Regel endet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht mit ihrer Auflösung, wie sich eventuell vermuten ließe. Vielmehr durchläuft die Beendigung einer GbR verschiedene Phasen:

  • Auflösung
  • Liquidation und Auseinandersetzung
  • Vollbeendigung

Phase 1: GBR auflösen

Zuerst muss ein Grund für die Auflösung der GbR genannt werden.Dabei wandelt sich die GbR in eine sogenannte Abwicklungsgesellschaft, deren Zweck schließlich die Vollbeendigung der Gesellschaft ist. Das heißt, dass die GbR noch existiert aber einen neuen Zweck hat: nämlich die Auflösung der GbR. In dieser Phase könnt ihr euch noch neu entscheiden und die GbR doch noch erhalten.

Phase 2: Liquidation und Auseinandersetzung

In dieser zweiten Phase bist du und dein Partner gegenseitig dazu verpflichtet, an der Abwicklung der GbR mitzuwirken. Sollte jedoch der Grund der Auflösung der GbR die Insolvenz der Gesellschaft ist, wickeln nicht die Gesellschafter, also ihr die GbR ab sondern ein Insolvenzverwalter. Während der Abwicklung könnt die ihr keine Ansprüche gegen die GbR geltend machen, um die Sachverhalte nicht zu verkomplizieren. Insgesamt werden folgende Aufgaben in dieser Phase übernommen:

  • Beendigung aller schwebenden Geschäfte
  • Rückgabe aller Gegenstände, welcher nicht der Gesellschaft gehören
  • Tilgung aller Schulden
  • Rückerstattung der Einladen
  • Verteilung des Vermögens

Phase 3: Vollbeendigung

Sobald das Abwicklungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird, gilt die GbR als beendet. Selbst wenn noch Schulden im Raum stehen, haftet die ihr ja weiterhin nach Beendigung mit ihren Privatvermögen. Häufig kommt die Frage auf, ob ihr einen Auflösungsvertrag schließen sollten, wenn ihr eure GbR auflöst. Grundsätzlich ist ein solcher Vertrag  nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben aber er verschafft euch Rechtssicherheit und sichert euch für euch sämtliche Eventualitäten ab.

Alternative: Vor der Auflösung Webprojekt verkaufen

Es kann sich lohnen vor der Auflösung noch über einen Verkauf der GbR oder der Werte der GbR nachzudenken. Eventuell kannst du daraus noch Profit schlagen. Wir empfehlen es auf jeden Fall auf einen Versuch ankommen zu lassen. Die GbR auflösen kann man es am Ende ja immer noch. Es gibt also nichts zu verlieren.

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